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Arbeitslosengeld I - ALG I

Arbeitslosengeld ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Es wird normalerweise bis zu einem Jahr gezahlt, bei älteren Arbeitslosen auch bis zu zwei Jahre.

Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld gelten im Wesentlichen diese Voraussetzungen:

  • Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden.

  • Sie haben sich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet

  • Sie sind ohne Beschäftigung, können aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (mindestens 15 Stunden pro Woche).

  • Sie suchen eine versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen.

Die Berechnungs­grund­lage ist Ihr durch­schnitt­licher Brutto­lohn in den letzten zwölf Monaten. Davon zieht die Agentur für Arbeit die gewöhnlich anfallenden Abzüge heraus und errechnet ein sogenanntes pauschalisiertes Netto­entgelt. In der Regel beträgt das Arbeits­losengeld 60 Prozent dieses Netto­entgelts. Haben Sie Kinder, erhöht sich Ihr Arbeits­losengeld auf 67 Prozent.

Um Arbeitslosengeld zu bekommen sind folgende Schritte nötig:

1. Arbeitssuchend melden:

Wenn Sie noch in einer Anstellung sind, sollten Sie sich umgehend arbeitsuchend melden spätestens 3 Monate, bevor Ihr Arbeitsverhältnis endet. Wenn Sie kurzfristig erfahren, dass Sie Ihre Stelle verlieren: Melden Sie sich spätestens 3 Tage danach arbeitsuchend.

Es ist wichtig, dass Sie sich so bald wie möglich arbeitsuchend melden. Nur so können Sie bei der Suche nach einer neuen Stelle bestmöglich unterstützt werden. Melden Sie sich nachweislich verspätet arbeitsuchend, kann es sein, dass Ihr Anspruch für eine Woche ruht (Fachbegriff: Sperrzeit). Das bedeutet, dass Sie für diese Woche kein Arbeitslosengeld bekommen.

Sie können sich auch schriftlich oder persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden sowie telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei). Online können Sie sich hier arbeitssuchend melden.

2. Arbeitslos melden

Sobald die Arbeitslosigkeit dann eingetreten ist, müssen Sie sich sofort am ersten Tag arbeitslos melden.

3. Arbeitslosgengeld beantragen

Hier können Sie den Antrag online stellen. Dazu müssen Sie sich zunächst registrieren. 

Sie können sich den Antrag auch von der Agentur für Arbeit postalisch zusenden lassen. 

Die einzelnen Schritte sind hier noch einmal aufgeführt und näher erläutert.

 

Adressen im Bodenseekreis:

Agentur für Arbeit Friedrichshafen

Eugenstraße 4, 188045 Friedrichshafen

Telefon: 07531/585700 oder 0800 4 5555-00


Agentur für Arbeit Überlingen

Friedhofstraße 30, 88662 Überlingen

Telefon: 07531/585700 oder 0800 4 5555-0

Sollten Sie selbst ein Arbeitsverhältnis kündigen, können Sie in der Regel erst nach einer Sperrfrist von 3 Monaten Alg I beziehen. 

Diese Sperrfrist können Sie nur umgehen, wenn es für Sie zwingende Gründe für die Kündigung gab, z.B. wenn Sie bei der Arbeit gemobbt wurden. 

Am Besten wenden Sie sich aber auch in diesem Fall schon vor Ihrer Kündigung an die Agentur für Arbeit um Ihre Situation darzulegen und einer Sperre vorzubeugen. 

Die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit ist eine der größten Online-Stellenbörsen in Deutschland.

Hier gelangen Sie direkt zur Jobbörse.

Sollte das Alg I nicht reichen um Ihren Lebensunterhalt  zu decken, können Sie ergänzend auch weitere Sozialleistungen beantragen. 

Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitslosengeld I finden Sie hier.

Hier können Sie vorab grob berechnen, wieviel Alg I Sie bekommen könnten.