Nach der Geburt wird der Kinderfreibetrag automatisch bei den Eltern auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, sofern das Kind im gleichen Haushalt gemeldet ist (je 0,5)
Sollte ein Elternteil nicht mit dem Kind zusammen wohnen muss der Kinderfreibetrag einmalig extra beantragt werden.
Die Eltern bekommen immer nur entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft bei der Lohnsteuererklärung automatisch, welche Form für die Eltern günstiger ist.
Erst ab höheren Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag in der Regel.