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Checkliste vor Geburt

zwei Schilder mit der Aufschrift: Wegweiser für (werdende) Eltern im Bodenseekreis

Verhalten an die (geplante) Schwangerschaft anpassen

evtl. schon vor der Schwangerschaft, ansonsten sobald die Schwangerschaft bekannt ist

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Eine ausgewogene Ernährung deckt den Nährstoffbedarf der werdenden Mutter in der Regel gut ab. Bei den B-Vitaminen und Jod reicht die Zufuhr allein über die Ernährung jedoch meist nicht aus.

Das B-Vitamin Folsäure ist für eine gesunde Entwicklung des Ungeborenen besonders in der Frühschwangerschaft wichtig, denn es ist beteiligt an der Zellteilung und an Wachstumsprozessen. Ein Folsäuremangel bei der Mutter erhöht das Risiko für Fehlentwicklungen des Kindes. 

Bis durch die Einnahme von Folsäure die empfohlene Folatkonzentration im Blut erreicht ist, dauert es jedoch einige Wochen. Deshalb wird bereits Frauen, die eine Schwangerschaft planen oder zumindest nicht ausschließen, die Einnahme von 400μg täglich empfohlen. Die Einnahme sollte am besten vier Wochen vor der Schwangerschaft beginnen und bis zum Ende des 1. Schwangerschaftsdrittels fortgesetzt werden.

Sollten Sie erst spät von Ihrer Schwangerschaft erfahren, sprechen Sie mit Ihrem Frauenarzt, ob ggfs. eine höhere Dosierung von Folsäure in Ihrem Fall sinnvoll ist. 

Weitere Informationen zum Thema Ernährung und weiterer sinnvoller Nahrungsergänzung in der Schwangerschaft erhalten Sie hier.

 

Dass Rauchen, Trinken und anderer Suchtmittelkonsum der Entwicklung des Embryos schadet, ist den meisten Eltern bekannt.

Trotzdem bleibt es in der Praxis schwierig, sein Verhalten plötzlich zu ändern.

Sie müssen diesen Schritt nicht alleine tun. Holen Sie sich Beratung und Unterstützung und schützen Sie so das ungeborene Leben in Ihnen. 

Beratung zum Thema Sucht erhalten Sie hier:

Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee

Katharinenstraße 16
88045 Friedrichshafen

Tel: 07541 95018-0
Mail:  psb@diakonie-oab.de

Internetseite der Suchtberatung

In der Broschüre „Eine Auszeit für Ihr Baby“  sind viele wichtige Informationen zum Thema Rauchen und Trinken in der Schwangerschaft zusammengefasst. 

Hier erhalten Sie viele Informationen zum Thema Rauchen in der Schwangerschaft mit Links zu Programmen, die Sie beim Rauchstopp unterstützen können.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Alkohol und Schwangerschaft.

FASD ist eine Schädigung die Sie durch Alkoholverzicht in der Schwangerschaft vermeiden können. Hier gibt es weitere Infos dazu. 

Viele Arzneimittel werden aus ethischen Gründen bei Schwangeren nicht getestet. Daher ist zunächst unklar, ob oder welche Wirkungen sie ggfs. auf den Embryo haben könnten. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin zum Thema Medikamente und Schwangerschaft beraten.

Außerdem gibt es zwei Internetportale, welche die Erfahrungen von Frauen und klinischen Studien auswerten und als Information zur Verfügung stellen:

Embryotox

Reprotox

Termin beim Frauenarzt vereinbaren

nach dem Schwangerschaftstest

ein Termin macht  ab der 6. Woche Sinn

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In der Schwangerschaft führen FrauenärztInnen regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen durch, um die Entwicklung des Kindes und die Gesundheit der Mutter zu beobachten.

Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Bereits früh in der Schwangerschaft finden routinemäßig und auf Wunsch zusätzliche Untersuchungen zur Gesundheit Ihres Kindes statt (Pränataldiagnostik).

Dabei ist vor einer möglichen Untersuchung auch immer zu bedenken, welche  Auswirkung ein Testergebnis auf den weiteren Verlauf der Schwangerschaft haben könnte. Wenn eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Behinderung festgestellt wird, werden die Eltern extrem verunsichert ohne letztendlich genau zu wissen ob und ggfs. in welchem Umfang eine Behinderung tatsächlich auftreten wird. Weitere Untersuchungen werden nötig und ggfs. ist die Schwangerschaft von Sorgen überschattet obwohl das Kind letztendlich gesund zur Welt kommt. 

Zudem kann auch eine „perfektes“ PND-Ergebnis nicht garantieren, dass bei der Geburt keine Komplikationen auftreten, die dann noch eine Behinderung verursachen könnten.

Natürlich gibt es Situationen in denen eine PND Sicherheit gibt und sehr sinnvoll sein kann.

Wichtig ist, eine sorgfältige Abwägung von Chancen und Risiken der Maßnahmen. Dafür können Sie gerne Beratung in Anspruch nehmen.

Hier gibt es weitere Informationen zur Vorsorge beim Frauenarzt.

Arbeitgeber informieren

sobald die Schwangerschaft bekannt ist

Es ist keine erzwingbare Pflicht, dient aber Ihrem Schutz!

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Sobald die Schwangerschaft bekannt ist. Es ist jedoch keine erzwingbare Pflicht.

VORSICHT! Ihr Arbeitgeber kann die Schutznormen nach dem Mutterschutzgesetz jedoch nur dann einhalten, wenn er Kenntnis von Ihrer Schwangerschaft hat.

Bei Zweifel, ob Ihre Tätigkeit für die Schwangerschaft belastend ist, sollte der Arbeitgeber in jedem Fall so früh wie möglich informiert werden. Fragen Sie hierzu am besten Ihren Frauenarzt.

Ohne besondere Gefährdung am Arbeitsplatz macht es meistens Sinn, die ersten 12 Wochen abzuwarten, bis die Schwangerschaft sicherer ist. 

Schriftlich oder mündlich. Für den evtl. Streitfall ist es immer sicherer, die Mitteilung schriftlich zu senden. 

Vorlage: Arbeitgeberinfo-Schwangerschaft

Sollte Ihr Arbeitgeber die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen, sollten Sie dieses vom Frauenarzt ausstellen lassen. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber übernehmen.

Muss ich den Arbeitgeber bei meiner Bewerbung informieren, dass ich schwanger bin?

Nein! Werden Sie dennoch gefragt ob Sie schwanger sind oder Kinder planen, dürfen Sie lügen, da diese Frage unzulässig ist!

Während der Schwangerschaft und der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.

Siehe Information zum Thema Mutterschutz

Sollten Sie gekündigt werden, bevor Sie den Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft informiert haben, gilt trotzdem der besondere Kündigungsschutz. Sie müssen den Arbeitgeber allerdings innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung über die bestehende Schwangerschaft informieren. 

Widerspruch Kündigung bei Schwangerschaft

Hier gibt es weitere Informationen

Eine Hebamme suchen

am Anfang der Schwangerschaft

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Hebammen

  • begleiten Frauen vor der Geburt
  • können Vorsorgeuntersuchungen übernehmen
  • führen Geburtsvorbereitungskurse durch
  • kümmern sich nach der Geburt um das Wohl von Mutter und Kind
  • sind auch in der Stillzeit Ansprechpartnerin bei Beschwerden

Möchten Sie ihr Kind zu Hause entbinden, suchen Sie bitte so früh wie möglich nach einer Hebamme, welche die Begleitung bei einer Hausgeburt anbietet.

Die Kosten für die Hebamme werden von der Krankenkasse übernommen.

Hier finden Sie eine Hebamme in Ihrer Nähe.

Sie können sich trotzdem zu einem Geburtsvorbereitungskurs an einer Klinik anmelden (siehe nächster Punkt).

Nach der Geburt bietet das Klinikum FN für Mütter ohne Hebamme eine Wochenbettsprechstunde.

Hier gibt es weitere Informationen

Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs

 ab der 10. SSW

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Geburtsvorbereitungskurse werden in der Regel von Hebammen angeboten. Was sind Senkwehen, was mache ich wenn die Fruchtblase platzt, wann sollen wir in die Klinik fahren? Das sind typische Fragen, die in einem Geburtsvorbereitungskurs beantwortet werden. 

Neben dem Verstehen des Geburtsvorganges werden Haltungen und Atemtechniken vermittelt, welche den Geburtsvorgang erleichtern können. 

An den Partnerabenden lernt auch der Partner wie er die werdende Mutter während der Geburt unterstützen kann. 

Auch für Frauen, die bereits eine Geburt erlebt haben, kann ein erneuter Kurs Sinn machen um sich auf das bevorstehende Ereignis der Geburt vorzubereiten.

Fragen Sie zunächst bei Ihrer Hebamme nach, ob Sie einen Kurs anbietet und noch Plätze frei sind. 

Leider sind viele Kurse recht früh schon ausgebucht. 

Falls es bei Ihrer Hebamme keine Kurse mehr gibt, können Sie sich auch an jede andere Hebamme wenden:

Hier finden Sie eine Hebamme im Bodenseekreis.

Auch die Kliniken bieten Geburtsvorbereitungskurse an:

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen 14 Stunden Geburtsvorbereitung, so dass für die Frauen keine Gebühren anfallen.

Da die Partnerabende durch die meisten Krankenkassen nicht abgedeckt werden, entstehen hier in der Regel geringe Gebühren. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. 

Hier gibt es weitere Informationen

Anmeldung zu Elternkursen

 ca. ab der 14. SSW

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Neben den Geburtsvorbereitungskursen, gibt es weitere Kurse speziell für werdende Eltern. Hier finden Sie einige Ansprechpartner:

Elternschulen der Kliniken:

Die Familientreffs bieten z.T. Schwangerenyoga oder Babytreffs an, bei denen auch Schwangere bereits willkommen sind. 

Außerdem bieten die meisten Yogaschulen auch Kurse für Schwangere an.

Hier finden Sie einen Überblick über weitere Anbieter von Elternkursen.  

Babyausstattung besorgen

ab 20. SSW

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Bevor der Familienzuwachs auf die Welt kommt, gibt es viele Dinge, die besorgt werden müssen. Dabei sollten Sie sich nicht von der Werbung oder Verkäufern verunsichern lassen, die manchmal die Unwissenheit und den Wunsch der Eltern, alles perfekt machen zu wollen, ausnutzen, um möglichst viel zu verkaufen. 

Babyausstattung – Checkliste von Eltern.de

Gerade Neugeborene tragen die Kleidung nur wenige Male bis sie schon wieder herausgewachsen sind. Auch die Kinderausstattung wie Kinderwagen, Kinderbetten, Wickeltisch usw. ist meist nach einem Kind noch vollkommen in Ordnung. Oft haben die gebrauchten Dinge auch den Vorteil, dass Farbstoffe oder Chemikalien längst ausgewaschen oder ausgedünstet sind, so dass sie häufig für den Nachwuchs auch unbedenklicher sind als Neuware. 

Zuerst lohnt es sich meistens im Bekanntenkreis nachzufragen, wer evtl. Kinderausstattung abgeben, ausleihen oder verkaufen möchten. Viele Eltern sind froh, wieder etwas Platz schaffen zu können wenn die eigenen Kinder aus den Sachen herausgewachsen sind.

Viele Dinge sind in sehr gutem Zustand gebraucht und günstig zu haben. Fragen Sie in Kinder-Secondhandläden nach oder auch bei den örtlichen Familientreffs. 

Auf Onlineportalen wie  ebay-Kleinanzeigen (Bitte Wohnort und Umkreis eingeben) oder Vinted finden Sie ebenfalls eine große Auswahl an gebrauchten Artikeln.

Eine besondere Gelegenheit, die Erstausstattung günstig gebraucht zu bekommen, bieten die Basare, die zweimal jährlich von Kindergärten, Schulen oder Familientreffs organisiert werden. Schwangere erhalten meist einen früheren Zutritt.

eigene Papiere auf Aktualität prüfen

ab 20. SSW

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Zur Anmeldung der Geburt beim Standesamt benötigen Sie aktuelle Unterlagen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ausweis) ggfs. mit deutscher Übersetzung. Dabei legen einige Standesämter besonderen Wert darauf, dass zumindest ein Dokument nicht älter als 3-4 Jahre ist um zu gewährleisten, dass z.B. die Namen noch stimmen. 

Sollten Ihre Unterlagen älter sein, kümmern Sie sich am besten jetzt schon um die Beantragung von neuen Dokumenten. 

Alles wird anders - Vorbereitung auf eine große Veränderung im Leben

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Neben allen organisatorischen Dingen, die während der Schwangerschaft zu erledigen sind, sollten Sie auch die emotionalen Themen nicht vernachlässigen. Wie geht es Ihnen wenn Sie an die Geburt und an die Zeit danach denken? Wie stellen Sie sich dieses neue Leben vor? Welche Wünsche haben Sie diesbezüglich an Ihren Partner / Ihre Partnerin? 

Nehmen Sie sich Zeit, darüber gemeinsam zu sprechen. 

Wenn Sie möchten können Sie hier auch den Rahmen der Schwangerenberatung für ein gemeinsames Gespräch nutzen. 

Sorgen und Ängste sind erst einmal ein normaler Teil der Schwangerschaft, schließlich steht ein großer Umbruch im Leben bevor.

Das Idealbild der immer gut gelaunten, top fitten Schwangeren entspringt eben hauptsächlich der Werbung und hat häufig nur wenig mit der Realitität zu tun. 

Scheuen Sie sich also bitte nicht, auch über negative Gefühle zu sprechen. Wenn Sie möchten, kommen Sie dazu auch gerne in die Schwangerenberatung

Da eine Geburt vielleicht den größten Umbruch im Leben eines Menschen darstellt, ist es auch nachvollziehbar, dass es gerade in dieser Phase häufig zu seelischen Krisen kommt. 

Neben einer Depression können auch Angsterkrankungen oder selten auch Psychosen auftreten. 

Dies kann bereits in der Schwangerschaft oder auch erst in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt geschehen. 

Während der sogenannte „Babyblues“ in den ersten Tagen nach der Geburt durch die hormonelle Veränderung ausgelöst wird und in der Regel schnell wieder verschwindet, hält sich eine postpartale Depression hartnäckig über mehrere Wochen und Monate und verschlimmert sich ggfs. sogar. Auf der Seite von „Schatten und Licht e.V.“ erhalten Sie ausführliche Informationen und einen Selbsttest. 

Die gute Nachricht ist, dass diese Depressionen gut behandelt werden können. Dies geht aber meist nur, wenn die Mutter sich Hilfe sucht. Häufig schämen sich die Betroffenen jedoch und wollen selbst den Angehörigen die Rolle einer „guten Mutter“ vorspielen. 

Sollten Sie betroffen sein, scheuen Sie sich bitte nicht, sich Rat einzuholen. Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder eine Schwangerenberatungsstelle

Wahl einer Geburtsklinik / eines Geburtsortes

ca. 30 SSW bei Klinikgeburt, ansonsten möglichst zu Beginn der Schwangerschaft!

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Bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf können Sie wählen, ob Sie ihr Kind in einer Klinik, einem Geburtshaus oder zu Hause entbinden möchten. 

Um eine Klinik auszuwählen können Sie an Kreissaalführungen teilnehmen.

Gegen Ende der Schwangerschaft können Sie sich für die Geburt in einer Klinik anmelden und in einem Aufnahmegespräch Ihre individuellen Wünsche oder Fragen die Geburt betreffend besprechen. 

Bei der Hausgeburt  ist es wichtig, frühzeitig eine geeigneten Hebamme zu suchen, die eine Begleitung zu Hause anbietet. Mit ihr können Sie die nötigen Vorbereitungen zu Hause absprechen und klären, wann eine Geburt zu Hause zu riskant ist und sie ggfs. doch besser eine Klinik aufsuchen sollten. 

Es gibt im Bodenseekreis 3 Geburtskliniken in:

Natürlich können Sie auch eine Klinik außerhalb des Bodenseekreises in einer angrenzenden Region wählen, z.B. in:

Geburt zu Hause: 

Aktuell bieten im Bodenseekreis folgende Hebammen die Begleitung bei einer Hausgeburt an:

  • die Hebammerei
  • Hier finden Sie eine Hebamme in Ihrer Nähe- bitte auf die Angabe Geburtsbegleitung achten.

Hier gibt es weitere Informationen

Rechtzeitige Suche nach einem Betreuungsplatz für das Kind

ca. 30. SSW

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Falls Sie planen innerhalb des 1. Lebensjahres oder nach 1  Jahr wieder arbeiten zu gehen, müssen Sie sich ggfs. jetzt schon um einen Betreuungsplatz kümmern.

Es gibt dabei regional große Unterschiede, wie begehrt die Plätze sind und wie früh Sie sich darum kümmern müssen. 

Zum Teil gibt es feste Anmeldetermine oder Onlineanmeldeverfahren. Bitte informieren Sie sich frühzeitig. 

Wenden Sie sich an die Kita in Ihrem Ort oder an Ihre Gemeinde und informieren Sie sich über das Konzept, die Kosten und Anmeldetermine.

Tagespflegeangebote bekommen Sie über das zuständige Jugendamt. 

Elternzeit planen - rechtzeitig einen Antrag stellen

ca. 30. SSW

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Elternzeit ist eine Phase der Freistellung von Ihrer Arbeit ohne Lohn.

Üblicherweise wird in einem Teil dieser Zeit Elterngeld beantragt, um den Lohnausfall größtenteils auszugleichen.

Hier können Sie sich über die Regelungen der Elternzeit und des Elterngeldes informieren.

Beachten Sie dabei, dass nicht nur die maximale finanzielle „Ausbeute“ des Elterngeldes ausschlaggebend für die Wahl des Betreuungsmodelles sein sollte. Mindestens genauso wichtig sollten generelle Überlegungen dazu sein, wie Sie ihre gemeinsame Verantwortung als Eltern tragen und die Zeit gemeinsam gestalten möchten.

Als Vater können Sie die Elternzeit unmittelbar ab der Geburt Ihres Kindes nehmen.

Elternzeit direkt nach der Geburt des Kindes müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Antritt (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 BEEG) beantragen.

Für den Vater ist zu beachten, dass er den Antrag jedoch frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit stellt, da erst ab diesem Zeitpunkt auch für ihn ein besonderer Kündigungsschutz greift. 

Der Idealer Antragszeitpunkt für den Mann ist somit 7-8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder vor geplantem Beginn der Elternzeit. 

Bei gutem Verhältnis zum Arbeitgeber macht es meist auch schon Sinn früher über eine geplante Elternzeit mit ihm zu sprechen.

Als Mutter können Sie Elternzeit erst nach Ablauf der achtwöchigen Mutterschutzfrist nach der Entbindung nehmen. Die Zeit der Mutterschutzfrist wird auf die Gesamtzeit der Elternzeit angerechnet, so dass sich die Dauer der Elternzeit dadurch um acht Wochen verringert.

Elternzeit direkt nach der Geburt des Kindes müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Antritt (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 BEEG) beantragen.

Der Antrag auf Elternzeit muss bei der Mutter also spätestens 1 Woche nach der Geburt erfolgen, soll die Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist genommen werden.

Meist macht es aber schon im Vorfeld der Geburt Sinn, mit dem Arbeitgeber über die geplante Elternzeit zu sprechen. Es spricht auch nichts gegen eine frühere Beantragung, zumal ja Frauen durch die Schwangerschaft bereits einen Kündigungsschutz haben. 

Den Antrag auf Elternzeit sollten Sie schriftlich, mit persönlicher Unterschrift stellen. Sie können die Elternzeit z.B. „ab Geburt“ oder zu einem bestimmten Datum beantragen. Es ist keine spezielle Form nötig.

Hier haben wir einige Informationen zum Thema Elternzeit zusammengefasst.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Elternzeit vom Familienportal.

In Überlingen finden regelmäßige Infoabende zum Thema Elternzeit und Elterngeld statt. Auch die VHS bietet jährliche Infoveranstaltungen an.

Elterngeldantrag vorbereiten

ca. 30. SSW

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Elterngeld soll es den Eltern ermöglichen, den Verdienstausfall eines Elternteils auszugleichen, damit das Kind zu Hause betreut werden kann. 

Hier können Sie sich über die Regelungen der Elternzeit und des Elterngeldes informieren.

Es hat sich bewährt, schon vor der Geburt den Antrag auszufüllen und nötige Verdienstbescheinigungen zu beantragen, damit nach der Geburt nur noch fehlende Angaben ergänzt werden müssen. 

Die Antragsstellung ist erst nach der Geburt möglich. 

Der Schnellrechner ermöglicht Ihnen eine grobe Berechnung der Elterngeldhöhe. 

Der Elterngeldrechner mit Planer erfordert mehr Eingaben, ermöglicht dafür aber auch eine genauere Planung z.B.  der Bezugsmonate.

Die exakte Höhe des Elterngeldes lässt sich jedoch immer erst durch einen Antrag und damit erst nach der Geburt feststellen. 

Hier können Sie sich Anträge herunterladen um Sie schriftlich auszufüllen. (Weiter unten auf der Seite unter dem Punkt „Dokumente“)

Hier können Sie einen Elterngeldantrag elektronisch vorbereiten.

Achtung: In BW muss der elektronische Antrag nach Fertigstellung ausgedruckt, unterschrieben und per Post versandt werden!

Hier haben wir die zentralen Informationen zum Thema Elterngeld für Sie zusammengefasst.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Elterngeld (Famlienportal).

Haben Sie Fragen zum Elterngeld bzw. zum Antrag oder wollen Sie Änderungen mitteilen? Hier hilft die Hotline Familienförderung 0800 6645471

Kindergeldantrag vorbereiten

ca. 30. SSW

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Kindergeld ist eine Leistung die allen Eltern unabhängig vom Einkommen zusteht.

Auch diesen Antrag können Sie schon vor der Geburt in Ruhe vorbereiten um sich nach der Geburt Arbeit zu ersparen. 

Die Antragstellung ist erst nach der Geburt möglich.

Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld pro Kind 250 € – dabei bleibt es auch 2024.

Hier können Sie sich Anträge herunterladen um sie schriftlich auszufüllen.

Bei Geburt müssen Sie auf jeden Fall den Antrag auf Kindergeld (KG1) sowie die Anlage zum Hauptantrag Kindergeld (KG1-AnK) ausfüllen.

Weitere Anlagen sind je nach Lebenssituation nötig.

Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Hier finden Sie noch weitere, ausführliche Informationen zum Thema Kindergeld.

Mutterschaftsgeld beantragen

frühestens 7 Wochen vor Geburt

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Während der Mutterschutzfristen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt können Sie von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld bekommen.

Voraussetzung ist, dass Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen oder standen und selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einem Antragsformular. 

Sie benötigen zur Beantragung eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin, die sie frühestens 7 Wochen vor Geburt von Ihrer Frauenärztin bekommen.

In den meisten Fällen stockt ihr Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld zustäzlich bis zur Höhe Ihres bisherigen Einkommens mit einem Arbeitgeberzuschuss auf. Diesen müssen Sie nicht gesondert beantragen. 

Hier haben wir einige Informationen zum Mutterschaftsgeld für Sie zusammengefasst.

Hier finden Sie weitere  Informationen zum Mutterschaftsgeld vom Familienportal.

Entlastung/Kinderbetreuung während und nach der Geburt planen -

ca. 34. SSW

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Nach der Geburt brauchen Mutter und Kind Zeit sich zu erholen und auf die neue Situation einzustellen. In der Zeit des Wochenbettes (ca 6 Wochen nach Geburt) sollte die Mutter sich schonen.

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken darüber, wer die Mutter in dieser Zeit im Haushalt und ggfs. bei der Kinderbetreuung entlasten kann.

Auch wer die Kinderbetreuung während der Geburt übernimmt, sollte natürlich geklärt sein.

Sollte es im privaten Umfeld niemanden geben, kann ggfs. eine Haushaltshilfe beantragt werden. 

Wenn Sie nach der Geburt (oder auch schon während der Schwangerschaft) wegen gesundheitlicher Beschwerden den Haushalt nicht führen können und gesetzlich versichert sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen.

Voraussetzung ist, dass eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

Eine Haushaltshilfe erledigt alle Aufgaben, die im Haushalt anfallen, wie Kochen, Putzen, Einkaufen, Waschen oder Bügeln. Sie betreut auch ältere im Haushalt lebende Kinder und sorgt für deren gewohnten Tagesablauf. 

Nimmt der Vater oder eine andere verwandte Person (bis zweiten Grades) unbezahlten Urlaub, um nach der Geburt eines Kindes den Haushalt zu versorgen, weil die Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage ist, erstattet die Krankenkasse in der Regel einen Teil des dadurch entstandenen Verdienstausfalls sowie entstehende Fahrtkosten.

Ein Arzt/eine Ärztin oder eine Hebamme können ein Attest für eine Haushaltshilfe ausstellen auf welcher auch die erforderliche Stundenanzahl angegeben wird. 

Genaue Auskünfte gibt die örtliche Geschäftsstelle der Krankenkasse. Dort können auch alle nötigen Antragsformulare angefordert werden. 

Ob die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden, hängt bei privat Versicherten von den jeweiligen vertraglichen Regelungen ab. Am besten, Sie erkundigen sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Ob die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden, hängt bei privat Versicherten von den jeweiligen vertraglichen Regelungen ab. Am besten, Sie erkundigen sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Meist übernimmt die Krankenkasse die Organisation der Haushaltshilfe. 

Bei folgenden Stellen können Sie selbst anfragen, oft ist auch eine Beratung zur Antragsstellung möglich:

Dorfhelferinnenwerk Sölden e.V. 

Überlegungen zum Krankenversicherungsschutz des Kindes

ca. 34. SSW bei gesetzlich versicherten Eltern

ca. 20. SSW bei privat versicherten Eltern 

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Familienangehörige (Kind und nicht berufstätiger Partner/in) können in der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Umständen beitragsfrei mitversichert werden.

In der Privaten Krankenversicherung gibt es diese Möglichkeit nicht. Hier muss für jeden Versicherten ein eigener Beitrag gezahlt werden, dafür können jedoch die Leistungen für jeden Versicherten individueller angepasst werden.

Was in Ihrem Fall zu beachten ist, erfahren Sie in den nächsten Punkten.

Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, so kann das Kind nach der Geburt über einen Elternteil in der kostenlosen Familienversicherung  mit versichert werden. 

Erkundigen Sie sich am Besten schon vor der Geburt, wie das Aufnahmeverfahren bei Ihrer Krankenkasse funktioniert.

Die Anmeldung erfolgt dann erst nach der Geburt – dafür haben die Eltern 2 Monate ab Geburt Zeit.

 

Wenn beide Elternteile privat versichert sind, sollten Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Versicherung Ihres Kindes beraten lassen. 

Sie können eine private Versicherung bei Ihrer Krankenkasse abschließen, bei einer anderen privaten Krankenkasse oder das Kind sogar freiwillig gesetzlich versichern. 

ACHTUNG: Erkundigen Sie sich auch über die Fristen, zu welchen die Krankenkasse Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfungen aufnimmt. Vor allem falls ggfs. durch den Geburtsverlauf eine Behinderung eintreten sollte, wird dieser Punkt sehr relevant.

Ist nur ein Elternteil privat versichert, kann das Kind in die gesetzliche Krankenversicherung (Famlienversicherung) aufgenommen werden wenn:

  • das ein Einkommen des privat Versicherten einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigt. Die aktuelle Höhe der Grenze erfahren Sie hier.

oder

  • das Einkommen des gesetzlich Versicherten höher ist, als das Einkommen des Partners