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Checkliste nach der Geburt

zwei Schilder mit der Aufschrift: Wegweiser für (werdende) Eltern im Bodenseekreis

falls erforderlich Haushaltshilfe beantragen

Wenn Sie nach der Geburt (oder auch schon während der Schwangerschaft) wegen gesundheitlicher Beschwerden den Haushalt nicht führen können und gesetzlich versichert sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen.

Voraussetzung ist, dass eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

Eine Haushaltshilfe erledigt alle Aufgaben, die im Haushalt anfallen, wie Kochen, Putzen, Einkaufen, Waschen oder Bügeln. Sie betreut auch ältere im Haushalt lebende Kinder und sorgt für deren gewohnten Tagesablauf. 

Nimmt der Vater oder eine andere verwandte Person (bis zweiten Grades) unbezahlten Urlaub, um nach der Geburt eines Kindes den Haushalt zu versorgen, weil die Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage ist, erstattet die Krankenkasse in der Regel einen Teil des dadurch entstandenen Verdienstausfalls sowie entstehende Fahrtkosten.

Ein Arzt/eine Ärztin oder eine Hebamme können ein Attest für eine Haushaltshilfe ausstellen auf welcher auch die erforderliche Stundenanzahl angegeben wird. 

Genaue Auskünfte gibt die örtliche Geschäftsstelle der Krankenkasse. Dort können auch alle nötigen Antragsformulare angefordert werden. 

Ob die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden, hängt bei privat Versicherten von den jeweiligen vertraglichen Regelungen ab. Am besten, Sie erkundigen sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Standesamtliche Geburtsanzeige und Beantragung der Geburtsurkunde

innerhalb 1 Woche ab Geburt

Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb 1 Woche angezeigt werden.

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erledigt das Standesamt automatisch.

In vielen Fällen erledigt bereits die Geburtsklinik zusammen mit Ihnen die Anzeige der Geburt beim Standesamt.

Sollten Sie Ihr Kind zu Hause entbunden haben, müssen Sie oder Ihre Hebamme die Geburt ebenfalls innerhalb 1 Woche beim Standesamt anmelden. Dazu ist in der Regel ein persönliches Erscheinen nötig. 

Für Geburten in Friedrichshafen beachten Sie bitte folgendes Merkblatt des Standesamtes Friedrichshafen: Standesamt FN Merkblatt Geburt 

Wenn Sie das Kind selbst anmelden möchten/müssen:

Finden Sie zunächst über das Serviceportal BW heraus welches Standesamt für Sie zuständig ist. Bitte beachten Sie, dass der Ort der Geburt ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist!

Auf dieser Seite können Sie auch sehen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und wer Ihr Ansprechpartner ist.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Anzeige einer Hausgeburt.

Mit der Meldung der Geburt beantragen Sie direkt die Ausstellung einer Geburtsurkunde.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde zur:

  • Beantragung des Kindergeldes
  • Beantragung des Elterngeldes
  • die Aufnahme in die Familienversicherung der Krankenkasse

Sie erhalten jeweils ein Exemplar für die oben genannten Stellen ausgestellt. Oft aber nicht immer sind diese Exemplare kostenlos.

Die Urkunde für Ihre Unterlagen und jede weitere ausgestellte Urkunde kosten meist zwischen 10 und 15 €.

Haben verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind ebenfalls diesen Namen. 

Verheiratete Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen müssen sich innerhalb eines Monats nach Geburt auf einen Familiennamen des Kindes einigen. Dies kann jeweils der Name eines Elternteiles sein, nicht jedoch ein Doppelname aus beiden Nachnamen.  Haben die Eltern sich auf einen Namen verständigt, so gilt dieser auch für alle weiteren Kinder aus dieser Beziehung.

Hat ein Elternteil die Alleinsorge, so erhält das Kind den Namen des sorgeberechtigten Elternteiles. Das Kind kann jedoch auch den Namen des anderen Elternteiles bekommen, wenn der alleinsorge-berechtigte Elternteil dies gegenüber dem Standesamt erklärt und der andere Elternteil dem zustimmt.

Arbeitgeber über Geburt informieren

möglichst zeitnah – formlos

Es hängt von Ihrem Verhältnis zum Arbeitgeber ab, in welcher Form Sie über die Geburt informieren möchten. Es genügt ein kurzer Anruf oder eine Mail mit der freudigen Botschaft.

Das konkrete Geburtsdatum ist für den Arbeitgeber wichtig, da Fristen daran gebunden sind, wie z.B. die Beantragung der Elternzeit für die Mutter.

Elternzeit der Mutter anmelden

bis 1 Woche nach Geburt 

falls Sie im Anschluss an die Mutterschutzfrist Elternzeit nehmen möchten 

Den Antrag auf Elternzeit sollten Sie schriftlich, mit persönlicher Unterschrift stellen. Sie können die Elternzeit z.B. „ab Ende der Mutterschutzfrist“ oder zu einem bestimmten Datum beantragen. Es ist keine spezielle Form nötig.

Hier haben wir einige Informationen zum Thema Elternzeit zusammengefasst.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Elternzeit vom Familienportal.

 

Termine für die weiteren Untersuchugen beim Kinderarzt vereinbaren

baldmöglichst nach Geburt

U-Untersuchungen sind in BW verpflichtend

Die sogenannten U-Termine beim Kinderarzt sollen helfen, Entwicklungsverzögerungen oder Auffälligkeiten möglichst früh zu erkennen.

Hier finden Sie nähere Informationen dazu und eine Liste, wann welche Untersuchungen anstehen.

Achtung: in BW besteht die Pflicht, die Untersuchungen wahrzunehmen. Wird eine Untersuchung verpasst, erhält man ein Schreiben des Gesundheitsamtes mit einer Fristsetzung. Wir die Untersuchung immer noch nicht wahrgenommen, erfolgt in der Regel ein Hausbesuch.

Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, dass Kinder gesund aufwachsen können.  

WICHTIG: Einige Kinderarztpraxen sind ausgelastet und nehmen keine neuen Kinder auf, bitte kümmern Sie sich frühzeitig um die Vereinbarung der U-Untersuchungstermine!

Krankenversicherung für das Baby

sobald die Geburtsurkunde für die Krankenkasse vorliegt

Ihr Kind kann normalerweise über einen Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mit versichert werden (Familienversicherung)

Rufen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse an und fragen nach, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung des Kindes in der Familienversicherung benötigen. 

Auf jeden Fall benötigen Sie die für die Krankenkasse vorgesehene Kopie der Geburtsurkunde. 

Sollte das Kind in die Krankenkasse des unverheirateten Vaters aufgenommen werden, wird zusätzlich die Vaterschaftsanerkennung benötigt.

Sollte der besser verdienende Elternteil privat versichert sein und dessen Einkommen über einer Einkommensgrenze von ca. 5300€ brutto monatlich (Stand 2021) liegen, kann das Kind nur über einen eigenen Beitrag entweder in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichert werden.

Im konkreten Einzelfall informieren Sie sich bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. 

Beantragung der zweiten Hälfte des Mutterschaftsgeldes

sobald die Geburtsurkunde für die Krankenkasse vorliegt

Das Mutterschaftsgeld wird in zwei Beträgen von der Krankenkasse ausbezahlt (1. Betrag für 6 Wochen vor der Geburt / 2. Betrag für 8 Wochen nach der Geburt). 

Sobald der Krankenkasse der Mutter nach der Geburt des Kindes die Geburtsurkunde vorliegt, kann der zweite Betrag für die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt ausbezahlt werden.

Wird das Kind über die Mutter familienversichert (siehe oben) reicht natürlich die einmalige Vorlage der Geburtsurkunde.

Das Kind bekommt eine ID-Nummer

Die Steuer-ID erhält jedes Kind nach der Geburt automatisch zugeschickt. Diese Nummer wird zum Beispiel für den Kindergeldantrag benötigt.

In der Regel wird die ID-Nummer des Kindes in den ersten 4-5 Wochen zugesandt.

Wenn Ihnen ca. 5 Wochen nach der Geburt noch keine ID-Nummer des Kindes zugeschickt wurde, können Sie direkt beim Bundesamt für Steuern anrufen:

Service-Hotline zur steuerlichen Identifikationsnummer
Tel.: +49 228 406-1240
Fax: +49 228 406-3200

MoFr von 8:00-16:00 Uhr

 

Manche Standesämter können auch nach 4-5 Wochen die ID-Nummer des Kindes mitteilen, wenn die Mutter mit Ausweis zum Standesamt geht. Bitte fragen Sie bei Ihrem Standesamt zunächst telefonisch nach. 

 

Das Kind bekommt eine Sozialversicherungsnummer

Seit 2005 bekommen alle Kinder nach der Geburt automatisch ihre lebenslange Sozialversicherungsnummer zugeteilt. 

Die Sozialversicherungsnummer entspricht der Rentenversicherungsnummer.

Diese wird Ihnen aber nicht zugeschickt, sondern kann bei Bedarf über die Krankenkasse beantragt werden. Dies ist zum Teil für bestimmte Sozialleistungen nötig. 

Wenn Sie nichts unternehmen, erhält ihr Kind bei Aufnahme der ersten beruflichen Tätigkeit automatisch den Sozialversicherungsausweis mit der Sozialversicherungsnummer zugeschickt. 

Elterngeldantrag stellen

sobald eine Geburtsurkunde vorliegt

bis zur Ausstellung des Bescheides kann es bis zu 8 Wochen dauern

Elterngeld soll es den Eltern ermöglichen, den Verdienstausfall eines Elternteils auszugleichen, damit das Kind zu Hause betreut werden kann. 

Hier können Sie sich über die Regelungen der  Elternzeit und des Elterngeldes informieren. 

Der Schnellrechner ermöglicht Ihnen eine grobe Berechnung der Elterngeldhöhe. 

Der Elterngeldrechner mit Planer erfordert mehr Eingaben, ermöglicht dafür aber auch eine genauere Planung z.B.  der Bezugsmonate.

Die exate Höhe des Elterngeldes lässt sich jedoch immer erst durch einen Antrag und damit erst nach der Geburt feststellen. 

Hier können Sie sich Anträge herunterladen um Sie schriftlich auszufüllen. (Weiter unten auf der Seite unter dem Punkt „Dokumente“)

Hier können Sie einen Elterngeldantrag elektronisch vorbereiten.

Achtung: In BW muss der elektronische Antrag nach Fertigstellung ausgedruckt, unterschrieben und per Post versandt werden!

Achtung Antragsfrist! Elterngeld kann rückwirkend höchstens für die letzten drei Monate vor dem Monat des Antragseingangs gezahlt werden. Maßgeblich ist der Posteingang bei der Elterngeldstelle.

Denken Sie an die erforderlichen Bearbeitungszeiten und reichen Sie Ihren Elterngeldantrag, möglichst korrekt und vollständig ausgefüllt, frühzeitig ein. So können Sie mithelfen, dass sich die Zahlung des Elterngeldes sich nicht unnötig verzögert.

Hier haben wir die zentralen Informationen zum Thema Elterngeld für Sie zusammengefasst.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Elterngeld (Famlienportal).

Haben Sie Fragen zum Elterngeld bzw. zum Antrag oder wollen Sie Änderungen mitteilen? Hier hilft die Hotline Familienförderung 0800 6645471

Kindergeld beantragen

sobald möglich

bis zur Ausstellung des Bescheides kann es bis zu 8 Wochen dauern

Kindergeld ist eine Leistung die allen Eltern unabhängig vom Einkommen zusteht.

Auch diesen Antrag können Sie schon vor der Geburt in Ruhe vorbereiten um sich nach der Geburt Arbeit zu ersparen. 

Die Antragstellung ist erst nach der Geburt möglich.

Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld pro Kind 250 € – dabei bleibt es auch 2024.

Hier können Sie sich Anträge herunterladen um sie schriftlich auszufüllen.

Bei Geburt müssen Sie auf jeden Fall den Antrag auf Kindergeld (KG1) sowie die Anlage zum Hauptantrag Kindergeld (KG1-AnK) ausfüllen.

Weitere Anlagen sind je nach Lebenssituation nötig.

Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Hier finden Sie noch weitere, ausführliche Informationen zum Thema Kindergeld.

evtl. weitere finanzielle Hilfen beantragen

bei Bedarf schnellstmöglich

Sozialleistungen werden erst ab dem Monat der Antragsstellung gewährt, eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich

Sollte Ihr Einkommen nicht oder nur knapp für den Lebensunterhalt reichen, gibt es verschiedene finanzielle Hilfen die in Frage kommen könnten. 

Hier finden Sie einen Überblick, welche finanzielle Hilfen möglich sind. 

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie Anspruch auf eine dieser Leistungen haben, stellen Sie im Zweifel lieber einen Antrag. 

Die Schwangerenberatungsstellen bieten auch eine Beratung über mögliche finanzielle Hilfen nach der Geburt an. 

ggfs. Anmeldung zu Elternkursen

Die Rückbildungskurse trainieren den Beckenboden und helfen dem Körper nach der Geburt wieder „in Form“ zu kommen. 

Wenden Sie sich an Ihre Hebamme oder an die Elternschulen der Kliniken:

Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

Hier finden Sie eine Übersicht über verschiedene Elternkurse und Vorträge, die für Sie evtl. interessant sein könnten. 

ggfs. Kinderbetreuung planen

  • Die Familientreffs bieten stundenweise Betreuung für Kinder ab 1 1/2 Jahren an.
  • Tagesmütter können Kinder auch stundenweise betreuen, auch wenn die Mütter nicht berufstätig sind. 
  • Wellcome bietet ebenfalls stundenweise Betreuung im ersten Lebensjahr an. 

Es hängt natürlich davon ab, ab wann Sie ihr Kind in eine Betreuung geben wollen. 

Es gibt dabei regional große Unterschiede, wie begehrt die Plätze sind und wie früh Sie sich darum kümmern müssen. In vielen Gemeinden gibt es auch spezielle Anmeldetage einmal im Jahr zu denen die Kinder für das kommende Jahr angemeldet werden.  

Wenden Sie sich an die Kita in Ihrem Ort oder an Ihre Gemeinde und informieren Sie sich über das Konzept, die Kosten und Anmeldetermine.

Tagespflegeangebote bekommen Sie über das zuständige Jugendamt. 

In Überlingen erfolgt die Anmeldung über das Portal „little bird“.

Friedrichshafen hat ebenfalls ein Online-Portal zur Anmeldung auf einen Kindergartenplatz.

Babyblues und negative Gefühle nach der Geburt

Der Alltag mit dem Baby kann ganz schön anstrengend sein. Wenn negative Gefühle wie Frust, Sorgen und Zweifel oder gar Wut auf das schreiende Kind auftreten sind manche Eltern über sich erschrocken, da dies nicht zum Idealbild der liebenden Eltern passt. In folgendem Film werden viele Infos zu negativen Gefühlen rund um die Geburt gegeben.