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Caritas Emblem
Bodenseekreis Emblem

bei knappen Finanzen

zwei Schilder mit der Aufschrift: Wegweiser für (werdende) Eltern im Bodenseekreis

Anspruch auf Sozialleistungen prüfen

sofort, wenn das Geld jetzt schon knapp ist 

oder 3 Monate vor Geburt, wenn das Geld nach der Geburt nicht reichen wird

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Unsere Übersicht zeigt, welche Gelder ggfs. beantragt werden können und was dazu nötig ist. 

Im Zweifel lieber einen Antrag zu viel stellen, als sich Geldleistungen entgehen zu lassen.

Wenn vor Geburt schon klar ist, dass das Geld danach nicht zum Leben reichen wird bitte frühzeitig mit den entsprechenden Behörden Kontakt aufnehmen und die Anträge schon im Vorfeld stellen, damit nach der Geburt möglichst bald Geld fließen kann. 

 

Oft lohnt sich ein Antrag auf Sozialleistungen auch alleine deshalb, da mit dem Leistungbezug ggfs. eine Reihe weiterer (finanzieller) Hilfen oder Vergünstigungen möglich sind.

Hier haben wir die weiteren Hilfen zusammengefasst.

Die jeweils zuständigen Ämter und Behörden haben meist Hotlines um Fragen zur Antragstellung zu beantworten. Unter der Bürgernummer 115 können Sie sich direkt mit dem für Sie zuständigen Amt verbinden lassen.  

Sollten Sie unsicher sein, welche Sozialleistung Sie beantragen sollen, bzw. Probleme bei der Antragsstellung haben, können Sie sich als (werdende) Eltern an eine Schwangerenberatungsstelle wenden. 

Mitteilung der Schwangerschaft

 13. SSW bei AlgII-Bezug / Grundsicherung / Asylbewerberleistungen

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Ab der 13. Schwangerschaftswoche erhöht sich durch die Schwangerschaft Ihr monatlicher Bedarf – die monatliche Leistung wird somit erhöht.

Teilen Sie die Schwangerschaft zeitnah mit. In der Regel wird die Vorlage oder eine Kopie des Mutterpasses als Nachweis der Schwangerschaft verlangt. 

Pauschalen für Schwangerschaft und Baby beantragen

 ab 13. SSW bei AlgII-Bezug / Grundsicherung / Asylbewerberleistungen

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Wenn Sie im Sozialleistunsgbezug sind können Sie für folgende Erstausstattung Pauschalen beantragen:

  • Schwangerschaftsbekleidung und Klinikbedarf (ab der 13. Schwangerschaftswoche)

  • Babybekleidung (Auszahlung 10 bis 12 Wochen vor Geburtstermin)

  • Hilfen für weitere Babyausstattung, z. B. Kinderwagen, Kinderbett, Hochstuhl
    (individuell genau auflisten, was gebraucht wird)

Stellen Sie vor der Anschaffung einen formlosen Antrag (mit Nachweis zum errechneten Geburtstermin) 

Listen Sie dabei genau auf, was benötigt wird. Beim 2. Kind sollten Sie auch begründen, warum die Erstlingsausstattung des 1. Kindes ggfs. nicht mehr verwendet werden kann. 

Senden Sie den Antrag direkt an Ihre/n SachbearbeiterIn.

Wichtig: Bitte bewahren Sie anschließend die Quittungen auf.

Diese Hilfen können Sie auch beantragen, wenn Sie sich in einer Ausbildung befinden, aufgrund derer
Sie selbst ggf. keinen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Bundesstifung Mutter und Kind

ab der 15. SSW für Schwangere/Familien mit sehr geringem Einkommen

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Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft Schwangeren und jungen Müttern in finanziellen Notlagen. 

Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. 

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen und zu wenig finanzielle Reserven haben um die nötige Erstausstattung für Ihr Baby zu kaufen, wenden Sie sich an eine Schwangerenberatungsstelle. 

Sollten Sie keine Sozialleistungen beziehen, hängt es von Ihren Einkommensverhältnissen ab, ob Sie einen Antrag stellen können. 

Lassen Sie sich in einer Schwangerenberatungsstelle beraten. 

Wir haben hier weitere Informationen für Sie zusammengefasst. 

Homepage der Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens. 

Hier können Sie sich in einem kurzen Film über die Bundesstiftung Mutter und Kind informieren.