Sie können das Mutterschaftsgeld erst mit der ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin beantragen. Diese Bescheinigung bekommen Sie automatisch ca. 7 Wochen vor Geburt von Ihrem Frauenarzt/Ihrer Frauenärztin.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung um zu erfahren, in welcher Form der Antrag gestellt werden kann.
Beim Arbeitgeber ist kein gesonderter Antrag nötig. Bitte legen Sie auch dem Arbeitgeber die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin in Kopie vor.