Bürgergeld (früher ALG II)

Das Bürgergeld ist eine Leistung vom Staat, die sicherstellen soll, dass jeder Mensch soviel Geld bekommt, wie er zum Leben mindestens braucht. 

Wieviel Geld das ist, ist in den Regelsätzen festgelegt. Eine alleinstehende Person sollte z.B. mit 502 € im Monat ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dazu werden noch die Kosten einer angemessenen Wohnung anerkannt.

Der Staat geht jedoch davon aus, dass Personen die familiär zusammenleben eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das heißt bei einem Paar wird davon ausgegangen, dass ein Partner wenn dieser Geld verdient, den Partner ohne Einkommen finanziell unterstützt. Reicht das Einkommen eines Partners für den Bedarf beider aus, wird kein zusätzliches Bürgergeld bezahlt. 

Beim Antrag auf Bürgergeld müssen daher immer alle Personen in der Bedarfsgemeinschaft ihr Einkommen offen legen um zu prüfen ob trotzdem noch ein Bedarf und damit ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. 

Die Regelbedarfe für die einzelnen Personengruppen betragen 2023 für:

Alleinstehende, Alleinerziehende502 Euro
Volljährige Partner451 Euro

Volljährige von 18  24 Jahre

Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen

402 Euro
Kinder beziehungsweise Jugendliche von 14  17 Jahre420 Euro
Kinder von 6  13 Jahre348 Euro
Kinder von 0  5 Jahre318 Euro

Zusätzlich werden übernommen

– die angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung

– einmalige Beihilfen bei Schwangerschaft und Geburt.

Landratsamt Bodenseekreis
Jobcenter
Albrechtstr. 75
88045 Friedrichshafen

oder über die Rathäuser/Ortsverwaltungen der jeweiligen Gemeinden im Bodenseekreis.

Die Antragsformulare kann man dort bekommen. Der Antrag ist auch per Post oder über Email möglich.

Hotline

Bei Fragen zur Antragstellung/zum Antragsverlauf steht Ihnen die Hotline zur Verfügung:
Gebäude Albrechtstraße 75
Tel.: 07541 204-3800
jobcenter@bodenseekreis.de

Das Bürgergeld wird immer für den jeweiligen Kalendermonat gewährt. Entscheidend ist dabei zu welchem Datum der Antrag beim Jobcenter eingeht. Senden Sie den Antrag also lieber rechtzeitig vor Monatsende ab, auch wenn noch nicht alle Unterlagen komplett sind. Diese können Sie noch nachreichen. 

Mit diesem Online-Rechner können Sie vorab unverbindlich überprüfen, ob und wieviel Bürgergeld Sie ggfs. bekommen könnten. Im Zweifel aber zur Sicherzeit lieber einen Antrag stellen!

Hier finden Sie Informationen und Ansprechpartner zum Thema Bürgergeld (früher Alg II) des Jobcenter Friedrichshafen.