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weitere Hilfen

Kostenübernahme für Kinderbetreuung

für Kinder deren Eltern Sozialleistungen beziehen oder sehr geringes Einkommen haben

Alle Kinder haben ab dem zweiten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen bzw. Kindergärten (Regelbetreuung, d. h. vier Stunden täglich von Montag bis Freitag). 

Sind Sie berufstätig oder in Ausbildung, so haben Sie bereits im ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Kinderbetreuung. 

Die Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes unterstützt Sie bei der Suche nach einem Betreuungsplatz. Nehmen Sie hier
möglichst frühzeitig – mindestens sechs Monate vor Beginn der gewünschten Betreuung – Kontakt auf. 

Die Kinderbetreuungskosten (Regelkindergartenbeitrag, in Einzelfällen auch verlängerte Öffnungszeiten oder ganztägige Betreuung) können auf Antrag durch das Jugendamt übernommen werden. 

Bei Kindern unter drei Jahren können Sie alternativ auch
eine Tagespflegeperson als Betreuungsform wählen. Dazu beraten die Tagespflegefachstellen des Jugendamts.

Sobald Sie eine Sozialleistung wie Bürgergeld / Wohngeld oder aber auch nur Kinderzuschlag erhalten, haben Sie in der Regel Anspruch auf die Kostenübernahme der Kinderbetreuungskosten.

Nehmen Sie Kontakt auf mit dem Jugendamt und klären die Möglichkeit einer Antragsstellung. 

Bildungs- und Teilhabepaket

für Kinder deren Eltern Sozialleistungen beziehen oder sehr geringes Einkommen haben

Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht hilfebedürftigen Kindern die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben durch eine finanzielle Unterstützung bei schulischen, Vereins-, Kultur- und Ferienangeboten. Schon im ersten Lebensjahr können Sie diese Leistungen für die Teilnahme an Kursen, wie z. B. Babyschwimmen oder Babymassage, beantragen.

Landratsamt Bodenseekreis, Jobcenter – Sachbearbeitung

Bildungs- und Teilhabepaket 

Formulare und weitere Informationen sind auch online erhältlich oder bei den Stadt-/Gemeindeverwaltungen

Befreiung von GEZ-Gebühren

für Menschen im Sozialleistungsbezug oder mit sehr geringem Einkommen

Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht kann sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen. 

Auch bei sehr geringem Einkommen auf Niveau der Bürgergeld- Leistungen kann eine Befreiung beantragt werden. 

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und einen Online-Antrag erhalten Sie hier