Alle Kinder haben ab dem zweiten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen bzw. Kindergärten (Regelbetreuung, d. h. vier Stunden täglich von Montag bis Freitag).
Sind Sie berufstätig oder in Ausbildung, so haben Sie bereits im ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Kinderbetreuung.
Die Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes unterstützt Sie bei der Suche nach einem Betreuungsplatz. Nehmen Sie hier
möglichst frühzeitig – mindestens sechs Monate vor Beginn der gewünschten Betreuung – Kontakt auf.
Die Kinderbetreuungskosten (Regelkindergartenbeitrag, in Einzelfällen auch verlängerte Öffnungszeiten oder ganztägige Betreuung) können auf Antrag durch das Jugendamt übernommen werden.
Bei Kindern unter drei Jahren können Sie alternativ auch
eine Tagespflegeperson als Betreuungsform wählen. Dazu beraten die Tagespflegefachstellen des Jugendamts.