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Elterngeld

Elterngeld soll einen finanziellen Ausgleich schaffen, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder zeitweise gar nicht mehr arbeiten. Es ist jedoch zeitlich begrenzt und ersetzt nur einen Teil des bisherigen Einkommens!

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Basiselterngeld

  • Beide Eltern zusammen haben Anspruch auf bis zu 14 Monate Basiselterngeld. Diese können Sie untereinander aufteilen, allerdings mit einigen Regeln. Die wichtigste: Jeder kann zwischen 2 und 12 Monaten nutzen.
  • Für Alleinerziehende gibt es eine Ausnahme: Sie können häufig die 14 Monate alleine nutzen. Sofern Sie den Nachweis erbringen können, dass Sie nicht mit einer Person über 18 zusammenleben.
  • Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld wurde zum 01.04.2024 stark eingeschränkt: Es kann nur noch für ein Monat und nur noch innerhalb der ersten 12 Monate parallel Basiselterngeld bezogen werden. ( Es gibt Ausnahmen, wie z.B. beim EG Plus, Frühgeburten oder Kindern mit Behinderung in der Familie)

Elterngeld Plus

  • Jeden Monat Basiselterngeld können Sie gegen 2 Monate Elterngeld Plus eintauschen. Dafür ist das monatliche Elterngeld Plus normalerweise halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld. Sie bekommen also dasselbe Geld über den doppelten Zeitraum verteilt.
  • Wenn Sie neben dem Elterngeld noch anderes Einkommen haben, kann das Elterngeld Plus sogar höher sein. Dann können Sie mit zwei Monaten Elterngeld Plus also insgesamt mehr Geld bekommen als mit einem Monat Basiselterngeld.

Der  Partnerschaftsbonus ist für Paare interessant, die beide parallel arbeiten und sich die Kinderbetreuung partnerschaftlich aufteilen.

Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden.

Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie leben in Deutschland.
  • Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen im Vorjahr liegt unter 200.000 € bei Geburten ab 01.04.2024 (175.000€ bei Geburten ab 01.04.2025)

Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen.

Elterngeld können Sie bekommen

  • für Ihr leibliches Kind,
  • für das leibliche Kind Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes, Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners,
  • für Ihr Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft (sogenannte „Adoptionspflege“),
  • in besonderen Fällen auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn die Eltern des Kindes schwer krank, behindert oder gestorben sind.

Basiselterngeld

  • Zur Berechnung des Elterngeldes wird der

    Unterschied des Einkommens vor Geburt und des Einkommens nach der Geburt betrachtet. 

  • Basiselterngeld ersetzt mindestens 65 % dieses Einkommensunterschiedes. 

  • Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich. Den Mindestbetrag von 300 Euro können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten.

  • Aber Achtung: bei Sozialleistungsbezug, wird das EG als Einkommen angerechnet. Haben Sie vor Geburt jedoch gearbeitet, bleibt Ihr EG bis zur Höhe von 300 € anrechnungsfrei und erhöht somit Ihre monatlichen Bezüge. 

Elterngeld Plus

  • Elterngeld Plus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, also mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich. Dafür können Sie es doppelt so lange beziehen.

  • Das Elterngeld Plus lohnt sich vor allem, wenn Sie bereits im ersten Jahr Teilzeit arbeiten möchten.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die Seite der L-Bank.

Die Elterngeld-Monate stehen Ihnen als Elternpaar gemeinsam zu. Sie können frei entscheiden, wer von Ihnen wann Elterngeld bekommt. Sie können das Elterngeld gleichzeitig oder nacheinander beziehen. Und Sie können für jeden Lebensmonat entscheiden, ob Sie Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bekommen wollen.

Bitte beachten Sie aber:

  • Sie können die Elterngeld-Monate dann untereinander aufteilen, wenn jeder von Ihnen für mindestens 2 Lebensmonate Elterngeld beantragt.

  • Die Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen bekommt (meistens die ersten beiden Monate) werden automatisch bei der Mutter als Monate mit Basiselterngeld angerechnet.

  • Basiselterngeld kann seit dem 01.04.2024 nur noch für einen Monat und nur im ersten Lebensjahr parallel bezogen werden. (Ausnahmen gibt es beim EG-Plus, bei Frühgeborenen oder bei Kindern mit Behinderung in der Familie)

  • Basiselterngeld können Sie in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen, Elterngeld Plus ist auch danach noch möglich.

  • Ab dem 15. Lebensmonat dürfen Sie den Elterngeld-Bezug nicht mehr unterbrechen. Das heißt: Ab dann muss immer mindestens einer von Ihnen Elterngeld Plus beziehen.

Eine Hilfestellung zur Planung der Elterngeld-Monate ist der „Elterngeld-Rechner mit Planer“ des Bundes-Familienministeriums.

Den Elterngeldantrag können Sie

Bitte beachten Sie dass Sie die Original-Geburtsurkunde für die L-Bank mit einreichen. (Ist so auf der Geburtsurkunde vermerkt)

Bitte schicken Sie den Elterngeldantrag per Post an:

L-Bank
Familienförderung
76113 Karlsruhe

Füllen Sie die Anträge vor Geburt aus um nach Geburt nur die letzten Daten zuzufügen!

Sie können nachträglich problemlos Änderungen des Elterngeldbezuges vornehmen für Monate die noch nicht ausbezahlt wurden. 

Seite der L-Bank

Hotline der L-Bank (für alle Fragen rund ums Elterngeld): 0800 6645471

Informationen des Familienportals