Diakonie Emblem Kronenkreuz
Caritas Emblem
Bodenseekreis Emblem

Kindergeld

Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die die grundlegende Versorgung von Kindern sicherstellen soll. Dafür gibt es Kindergeld.

Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn

  • Ihr Kind unter 18 Jahren ist (unter „wie lange bekomme ich Kindergeld“ erfahren Sie wie es für Kinder über 18 Jahre ist),
  • Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
  • Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist. Weitere Informationen zu Kindergeldbezug aus dem Ausland. 

Das Kindergeld beträgt seit 2023 250 € pro Kind – dies gilt auch für 2024.

Kindergeld wird für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren in folgenden Fällen gezahlt:

  • Kindergeld bei Ausbildung oder Studium
  • Kindergeld während einer Übergangszeit
  • Wenn ein Praktikum gemacht wird, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat
  • Wenn einen Freiwilligendienst geleistet wird, zum Beispiel einen Bundes-Freiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.
  • Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
  • Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten

Nachweise und Bescheinigungen müssen einreichen werden

Beantragen Sie Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren, müssen Sie die aktuelle Lebenssituation Ihres Kindes belegen. Welche Unterlagen Sie benötigen, können Sie hier nachlesen: Auch Änderungen bei Ihrem Kind müssen Sie der Familienkasse mitteilen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es eine Ausbildung abschließt oder ein Studium abbricht.

Folgende Möglichkeiten für die Beantragung stehen Ihnen zur Verfügung

  • Hier können Sie sich den Kindergeldantrag und weitere Anlagen herunterladen

  • Sie können den Antrag hier online ausfüllen. Sie müssen den Antrag anschließend jedoch ausdrucken, unterschreiben und per Post versenden!
  • Antrag bei der Gemeinde abholen und handschriftlich ausfüllen.

 
Unterlagen: 
  • Antrag auf Kindergeld (KG1)

  • Anlage zum Hauptantrag Kindergeld (KG1-AnK) 
  • ein Original-Exemplar der Geburtsurkunde für die Familienkasse (ist so auf der Urkunde vermerkt)

  • weitere Unterlagen sind je nach Lebenssituation nötig

 

Versenden Sie die Unterlagen dann an:

Familienkasse Baden-Württemberg-Ost
70146 Stuttgart

Bei Fragen zum Kindergeld können Sie folgenden Hotline anrufen:

Tel: 0800 4 5555 30
(Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag)

Tel: 0800 4 5555 33
(Auszahlungstermine)

Der Anruf ist für Sie kostenfrei.

Weitere Informationen der Familienkasse finden Sie auch hier.

Bereiten Sie die Anträge am besten bereits vor der Geburt vor!