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Kinderzuschlag

Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Die Eltern müssen sich selbst finanziell versorgen können.

Das KIZ wird als Zuschlag zum Kindergeld gewährt und soll so eine weitere finanzielle Hilfebedürftigkeit (Bezug von Bürgergeld) vermeiden. 

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
  • Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten monatlich höchstens 292 Euro pro Kind. (Stand 2/2024) Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.

Kindergeld und bewilligter Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt.

Beantragen Sie den Kinderzuschlag bei Ihrer Familienkasse.

Hier können Sie den Antrag online stellen. 

Hier steht der Antrag auch zum Download zur Verfügung. (weiter unten in der Liste)

Nutzen Sie den Kinderzuschlaglotse um einen möglichen Anspruch auf Kinderzuschlag zu prüfen.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum KIZ finden Sie hier.