Kinderbetreuung und Entlastung


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Haushaltshilfe

sollte die „haushaltsführende“ Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, den Haushalt weiter zu führen. 

Wenn Sie nach der Geburt (oder auch schon während der Schwangerschaft) wegen gesundheitlicher Beschwerden den Haushalt nicht führen können und gesetzlich versichert sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen.

Auch später ist ggfs. die Beantragung einer Haushaltshilfe möglich, sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage sein, den Haushalt zu führen.

Voraussetzung ist, dass eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

Eine Haushaltshilfe erledigt alle Aufgaben, die im Haushalt anfallen, wie Kochen, Putzen, Einkaufen, Waschen oder Bügeln. Sie betreut auch ältere im Haushalt lebende Kinder und sorgt für deren gewohnten Tagesablauf. 

Nimmt der Vater oder eine andere verwandte Person (bis zweiten Grades) unbezahlten Urlaub, um nach der Geburt eines Kindes den Haushalt zu versorgen, weil die Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage ist, erstattet die Krankenkasse in der Regel einen Teil des dadurch entstandenen Verdienstausfalls sowie entstehende Fahrtkosten.

Der Antrag muss von einer Ärztin oder einem Arzt begründet und unterschrieben werden.

Genaue Auskünfte gibt die örtliche Geschäftsstelle der Krankenkasse. Dort können auch alle nötigen Antragsformulare angefordert werden. 

Ob die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden, hängt bei privat Versicherten von den jeweiligen vertraglichen Regelungen ab. Am besten, Sie erkundigen sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Wellcome

praktische Hilfe für Familien nach der Geburt eines Babys im ersten Lebensjahr

  • Praktische Hilfe im ersten Lebensjahr nach der Geburt eines Babys
  • Für die ganze Familie
  • Ehrenamtliche Helferinnen kommen in die Familie
  • Einmal pro Woche für 2 – 3 Stunden

Die Familien beteiligen sich an den Kosten mit einem Eigenanteil von bis zu 5 € pro Stunde und einer einmaligen Vermittlungsgebühr von 10 Euro. Individuelle Ermäßigungen sind möglich.

Die Koordinatorin vermittelt die Einsätze und bleibt mit der Familie und der Ehrenamtlichen während des Einsatzes im telefonischen Kontakt und führt zum Ende ein Abschlussgespräch. Dabei findet unter Umständen auch eine Beratung und Vermittlung zu alternativen oder weiterführenden Hilfen im Netzwerk statt.

Marion Behrendt

wellcome Bodenseekreis

Scheffelstraße 31

88045 Friedrichshafen

Telefon +49 7541 60171-56

bodenseekreis@wellcome-online.de

Wellcome Friedrichshafen

www.wellcome-online.de

Familienentlastender Dienst

für Familien in denen ein Kind mit Behinderung lebt

Krabbelgruppen und offene Treffs

Kontakt- und Entlastungsmöglichkeit in den Familientreffs

Kleinkindbetreuung in den Familientreffs

erste Gewöhnung an eine Fremdbetreuung in kleinem Rahmen

Leihomas und Leihopas

wenn die eigenen Verwandten zu weit weg wohnen

Babysitter

eine Auszeit nehmen

Tagesmutter / Tagespflege

Kleinkindbetreuung in familiärem Rahmen

Kita- oder Kindergartenbetreuung

Sozialpädagogische Familienhilfe

Au Pair

Unterstützung im Familienalltag